REFUGIO KUNSTWERKSTATT FÜR FLÜCHTLINGSKINDER

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Foto: René Neumann


DIE RECHTE DER KINDER


Jedes Kind hat das Recht auf



Gleichheit



einen Namen und eine Staatszugehörigkeit



Gesundheit



Bildung



Spiel und Freizeit



Meinungsfreiheit



Ernährung, Kleidung, Wohnung



Medizinische Versorgung



Liebe, Verständnis und Fürsorge



besondere Betreuung, wenn es behindert ist



Familienzusammenführung



besonderen Schutz, wenn es keine Familie hat



Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen



sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen



Schutz vor Verfolgung



Schutz vor Grausamkeit, Mißbrauch, Vernachlässigung und Ausbeutung



Schutz vor kriegerischer Gewalt



Schutz in Kriegen und auf der Flucht

aus der   Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen   vom 20. November 1989

 
Situation der Flüchtlingskinder
Weltweit sind etwa sechs bis zehn Millionen Kinder auf der Flucht vor Bürgerkrieg, Gewalt, Bedrohung oder politischer Verfolgung. Allein in Deutschland leben circa 5.000 bis 10.000 Kinder, denen die Flucht ohne ihre Eltern gelungen ist.
Im Exilland erhoffen sich die Kinder ein sicheres Umfeld, doch schnell machen sie die Erfahrung, unerwünscht zu sein. In Deutschland dauert es oft Jahre bis der Asylantrag bearbeitet ist; die Kinder leben in dieser Zeit weiter in Unsicherheit. Eine Wohnknappheit in den Unterkünften verhindert, dass Kinder einen Rückzugsraum haben. Häufiges Umziehen bedingt Schulwechsel und erschwert es den Kindern, soziale Kontakte zu knüpfen. Das Recht auf Schule und einen Ausbildungsplatz fehlt vielen Kindern, und auch vor Abschiebehaft sind die Kinder nicht ausgenommen.
Quelle:
Pro Asyl: Alle Kinder haben Rechte – Kinderflüchtlinge und die deutsche Politik , 17.07.2005
Beispiel für das Leben in einer staatlichen Unterkunft an der Peripherie Münchens
Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge lässt sich wie folgt beschreiben: Die Heime sind einstöckige ca. 100m lange und 10m breite Container, in denen sich an die sechzehn Quadratmeter große Zimmer befinden. Jede Familie hat - je nach Andrang - Anspruch auf ein bis zwei Räume, in denen dann im Durchschnitt vier bis fünf Personen leben müssen. Duschen, Toiletten und Küche werden gemeinschaftlich benutzt. In der Küche befinden sich lediglich einige Kochplatten und Spülbecken. Der Geruch von Essen hängt schwer in der Luft.
Die Regierung von Oberbayern stellt den Bewohnern sogenannte Essenspakete, die von den Mitarbeitern der Caritas verteilt werden. Der Inhalt entspricht eher dem niederen Preisniveau und passt sich individuellen Bedürfnissen nicht immer an.
Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
1989 wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Kinderrechtskonvention sind persönliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Grundsätze zum Schutz der Kinder festgehalten, nach denen Kinder das Recht haben, in Sicherheit und ohne Diskriminierung zu leben.
185 Staaten haben der UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, Deutschland am 05.04.1992, jedoch mit einer Vorbehaltserklärung. Juristisch steht das Kindeswohl nachrangig vor dem deutschen Ausländerrecht und Kinderrechte werden somit außer Kraft gesetzt. Bis heute wurden die Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankert, obwohl sich die rot-grüne Bundesregierung bereits 1998 zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtete.
Quelle:
Stefan Peucker: „Deutschland und die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen“ in: Studentische Aktionsgruppe Flüchtlinge: "Traumland – Deutschland - Flüchtlingsalltag in Coburg", 2005, S.31-33
Kinderrechte außer Kraft gesetzt
Deutsche Kinder und Flüchtlingskinder sind in Deutschland nicht gleichgestellt. Folgende Beispiele zeigen, dass Gesetze entgegen den Kinderrechten stehen:
  • Drittstaaten-Regelung
    Flüchtlingskinder können - ohne dass der Betreuungsbedarf für das Kind festgestellt wird – in einen sicheren Drittstaat zurückgeschoben werden. Drittstaat meint das zuletzt durchquerte Land. Für Deutschland gelten alle angrenzenden Länder als Drittstaaten und somit können alle Flüchtlingskinder, die über den Landweg eingereist sind, zurückgeschickt werden.
  • Flughafenverfahren
    Flughafenverfahren bezeichnet ein Asylschnellverfahren für alle Flüchtlinge, die über einen Flughafen einreisen wollen. Flüchtlinge werden im Transit des Flughafengebäudes untergebracht und dürfen diesen Bereich nicht verlassen. Besonders für Kinder ist diese Unterbringungssituation unzumutbar. Anstatt Kinder aus dem ungeeigneten Flughafenverfahren auszuschließen, werden Maßnahmen, z.B. räumlicher Umbau, ergriffen, die Unterbringung als vertretbar darzustellen.
  • Altersbestimmung
    Für Kinder, die keinen Identitätsnachweis haben, werden stark kritisierte Methoden angewandt, um das Alter der Kinder festzustellen. Anerkannte Fachkräfte, z.B. Kinderärzte oder Kinderpsychologen fehlen. Das Alter der Kinder wird meist höher geschätzt als tatsächlich, denn liegt das Alter bei mindestens 16 Jahren, so können die Kinder einfacher zurückgeschoben werden.
  • Clearingverfahren
    In einigen Bundesländern wurde das Clearingverfahren eingeführt. Dies bedeutet für Flüchtlingskinder, dass sie vor der Entscheidung über eine Zurückweisung, Rückführung oder Einleitung des Asyl-Verfahrens in so genannten Clearingstellen zunächst Ruhe und Geborgenheit finden können. Die Betreuung erfolgt meist durch muttersprachliche Mitarbeiter und die Unterbringung gewährt eine kindgerechte Unterbringung
    Unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder erhalten meist einen Amtsvormund durch das Stadtjugendamt, diese sind jedoch meist überlastet und überfordert.
  • Abschiebungshaft
    Immer wieder kommen Kinder im Alter von 16 bis 18 Jahren deren Asylantrag abgelehnt wurde in Abschiebehaft. Pro Asyl äußert, dass die Inhaftierung von Minderjährigen gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt und grundsätzlich zu verbieten ist.
  • Unterbringung und soziale Versorgung
    Selten steht unbegleiteten Flüchtlingskindern trotz ihrer traumatischen Erfahrungen eine psychosoziale Betreuung zu. Viele die älter als 16 Jahre sind, werden wie Erwachsene behandelt und leben gemeinsam mit ihnen in den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge.
    Es fehlt eine angemessene medizinische, soziale und schulische Versorgung, die Flüchtlingskindern, genauso wie deutschen Kindern, zustehen sollte.
    Flüchtlingskindern fehlt auch ein aufenthaltsrechtlicher Schutz, der zumindest mittelfristig eine gewisse Sicherheit gibt, so dass die minderjährigen Flüchtlinge immer in Unsicherheit um ein Bleiberecht leben.
Quelle:
Pro Asyl: Alle Kinder haben Rechte – Kinderflüchtlinge und die deutsche Politik , 17.07.2005
Flüchtling-Sein in München
Die Kinder sind meist gemeinsam mit ihren Eltern in städtischen oder staatlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Sie haben Flucht erfahren, Freunde und Familie verloren und sind im Exil mit einer ihnen fremden Kultur konfrontiert. In den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften, die sich meist an der Peripherie Münchens befinden, sind hauptsächlich diejenigen Flüchtlinge untergebracht, deren Aussicht auf ein Bleiberecht aufgrund ihres Aufenthaltstatus sehr unsicher ist. Daheim werden die Fluchterlebnisse meist verdrängt, dies ist ein typischer Abwehmechanismus für Menschen mit Fluchthintergrund, die in Angst vor Abschiebung leben. Gesetzliche Rahmenbedingungen führen dazu, dass immer weiniger Personen in den Unterkünften unterzubringen sind und in infolgedessen immer mehr Unterkünfte schließen. So ist es keine Ausnahme, dass manche Kinder in einem Jahr mehrfach umziehen müssen. Sie wechseln jedes Mal die Schule und müssen sich an eine neue Umgebung gewöhnen.
Für das Jahr 2005 ist es geplant im Regierungsbezirk Oberbayern neun Unterkünfte zu schließen, in Bayern gesamt sollen es 31 sein. Jedoch betrifft dies nicht nur staatliche, sondern auch immer mehr städtische Unterkünfte.
Flüchtlingskinder sind die besonders Leidtragenden in dieser Situation. Sie erleben die Gefühls- und Persönlichkeitsveränderungen ihrer Eltern, die häufig traumatisiert sind. Außerdem wird ihnen eine hohe Verantwortung zugeschoben, sie sollen zum Beispiel bei Einkäufen und Behördengängen für die Eltern dolmetschen und auf kleinere Geschwister aufpassen. Sie erfahren also eine extreme Belastung und ihnen fehlt in den Gemeinschaftsunterkünften ein Rückzugsraum. Viele haben starke Schulprobleme, häufig bedingt durch mangelnde Sprachkenntnisse.
Sie leben eingezäunt in ihren Unterkünften und damit nahezu ausgegrenzt von der Gesellschaft. Psychosomatische Beschwerden, wie Ess- und Schlafstörungen, Einnässen, hypermotorisches Verhalten und Autoaggression sind häufig.
Quellen:
Siegfried Benker: „Gibt es eine richtige Flüchtlingssozialarbeit in der falschen Politik? Über das Wechselspiel von Sozialer Arbeit mit Flüchtlingen und Kommunalpolitik am Beispiel der Stadt München“ in: Florian Fritz und Frank Groner (Hrsg.): Wartesaal Deutschland: Ein Handbuch für die Soziale Arbeit mit Flüchtlingen, Lucius und Lucius, 2004, S. 274
Waltraut Wirtgen: „Überlebende von Folter in der Asylgesetzgebung 1996 REFUGIO München als Brücke zwischen menschlichem Einzelschicksal und politischer Realität“ in: Waltraut Wirtgen (Hrsg.): Trauma – Wahrnehmen des Unsagbaren, Roland Asanger Verlag Heidelberg, 2000, S.75, 83
Heiko Kauffmann: „Flüchtlingskinder ohne Rechte“ in: Türk, Margit (Hrsg.) und der AusländerInnenbeauftragten der Landeshauptstadt München: Ich besiege alle Drachen: Künstlerische und therapeutische Arbeit mit Flüchtlingskindern, Horlemann, 1997, S.80
Abdruck des Bayrischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen mit Rückantwort von Christa Stewens auf die schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Renate Ackermann, Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.01.2005; betreffend: Unterbringung und Lebensbedingungen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, S.20
Anliegen: Umsetzung der Konvention
In Deutschland haben sich circa 90 Organisationen zur "National Coalition" zusammengeschlossen, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos in Deutschland durchzusetzen. Dazu gehören Kinder-, Flüchtlings-, und Menschenrechtsorganisationen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände.
Sandra Ulbrich

externer Link zu diesem Thema :

PRO ASYL e.V.
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